Ausländische Repräsentanz, Filiale oder Tochtergesellschaft? Treffen Sie die richtige Wahl.

Ausländische Firmen sind berechtigt, in Russland tätig zu sein und mit russischen Firmen in Konkurrenz zu treten.

Wenn Sie in Russland aktiv werden möchten, so müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden.

Diese Seite informiert Sie über Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Repräsentanzen, Filialen und Tochtergesellschaften.

Die Wahl der Rechtsform wirkt sich auf die folgenden Bereiche aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • 1

    Repräsentanz

    Geschäftseinheit einer ausländischen juristischen Person, die ihre Interessen außerhalb ihres Firmensitzes wahrnimmt.

    Die Repräsentanz unterliegt der Kontrolle der Muttergesellschaft.

  • 2

    Filiale

    Niederlassung einer ausländischen Firma, die vor Ort alle ihre Aufgaben übernimmt, darunter die Erwirtschaftung von Einkünften aus geschäftlicher Tätigkeit.

    Die Filiale unterliegt der Kontrolle der ausländischen Firma.

  • 3

    Tochtergesellschaft

    Unabhängige juristische Person, die ihre eigenen Aktiva besitzt und mit ihnen für ihre Verbindlichkeiten haftet. Die Tochtergesellschaft übt Geschäftstätigkeit aus, um Gewinne zu erzielen.

    Die Tochtergesellschaft unterliegt der Aufsicht ihrer Teilhaber.

Die Geschäftstätigkeit von Repräsentanzen und Filialen ist nicht Gegenstand der Devisenkontrolle; Geldmittel können mit Hilfe eines vereinfachten Verfahrens außer Landes gebracht werden.

Überweisungen zwischen Mutter und Tochter unterliegen der Devisenkontrolle.

Steuerliche Regelungen

  • Steuerlast der firma
  • Lohnneben-kosten
Gewinnsteuer MWST Vermögenssteuer
Repräsentanz/Filiale 20 % 18 % 2,2 %
Tochtergesellschaft 6—20 % 0—18 % 2,2 %

Repräsentanz/Filiale:

  • Gewinnsteuer: 20 %
  • MWST: 18 %
  • Vermögenssteuer: 2,2 %

Tochtergesellschaft

  • Gewinnsteuer: 6—20 %
  • MWST: 0—18 %
  • Vermögenssteuer: 2,2 %
Kraftfahrzeugsteuer

fällt an, wenn die Firma eigene Fahrzeuge besitzt. Der zu entrichtende Betrag errechnet sich auf Grundlage von §359 des russischen Steuergesetzbuchs.

Besteuerung von Repräsentanzen/Filialen:

  • Steuerfreie Gewinnverwendung durch die Muttergesellschaft; Überweisungen zwischen Mutter und Tochter werden nicht besteuert.
  • Vermieter, die der in Russland ordnungsgemäß akkreditierten ausländischen Organisation Räumlichkeiten zu Verfügung stellen, sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Besteuerung von Tochtergesellschaften:

  • Spezielle steuerliche Vergünstigungen sind möglich, falls der Anteil der ausländischen Gesellschaft 25% nicht überschreitet.
  • Der Gewinn wird den Gesellschaftern als Dividende ausgezahlt und in Höhe von 15% besteuert.

Versicherungsfonds

Ausländischer Mitarbeiter hält sich vorübergehend in Russland auf

  • Pensionsfonds: 22 %
  • Sozialversicherungsfonds (FSS) — Krankheit/Mutterschaft: 1,8 %
  • Sozialversicherungsfonds (FSS) — Unfall: 0,2 %
  • Pflichtsozialver-sicherungsfonds (FOMS): 0 %

HQS* hält sich vorübergehend in Russland auf

  • Sozialversicherungsfonds (FSS) — Unfall: 0,2 %

Ausländischer Mitarbeiter ist vorübergehend in Russland ansässig

  • Pensionsfonds: 22 %
  • Sozialversicherungsfonds (FSS) — Krankheit/Mutterschaft: 2,9 %
  • Sozialversicherungsfonds (FSS) — Unfall: 0,2 %
  • Pflichtsozialver-sicherungsfonds (FOMS): 5,1 %

HQS* ist vorübergehend in Russland ansässig

  • Pensionsfonds: 22 %
  • Sozialversicherungsfonds (FSS) — Krankheit/Mutterschaft: 2,9 %
  • Sozialversicherungsfonds (FSS) — Unfall: 0,2 %

Ausländischer Mitarbeiter ist in Russland dauerhaft ansässig

  • Pensionsfonds: 22 %
  • Sozialversicherungsfonds (FSS) — Krankheit/Mutterschaft: 2,9 %
  • Sozialversicherungsfonds (FSS) — Unfall: 0,2 %
  • Pflichtsozialver-sicherungsfonds (FOMS): 0 %

HQS* ist in Russland dauerhaft ansässig

  • Pensionsfonds: 22 %
  • Sozialversicherungsfonds (FSS) — Krankheit/Mutterschaft: 2,9 %
  • Sozialversicherungsfonds (FSS) — Unfall: 0,2 %

Mitarbeiter mit russischer Staatsbürgerschaft

  • Pensionsfonds: 22 %
  • Sozialversicherungsfonds (FSS) — Krankheit/Mutterschaft: 2,9 %
  • Sozialversicherungsfonds (FSS) — Unfall: 0,2 %
  • Pflichtsozialver-sicherungsfonds (FOMS): 5,1 %
Status des Mitarbeiters Pensionsfonds Sozialversicherungsfonds (FSS) Pflichtsozialver-sicherungsfonds (FOMS)
Krankheit/Mutterschaft Unfall
Ausländischer Mitarbeiter hält sich vorübergehend in Russland auf 22 % 1,8 % 0,2 % 0 %
HQS* hält sich vorübergehend in Russland auf 0,2 %
Ausländischer Mitarbeiter ist vorübergehend in Russland ansässig 22 % 2,9 % 0,2 % 5,1 %
HQS* ist vorübergehend in Russland ansässig 22 % 2,9 % 0,2 %
Ausländischer Mitarbeiter ist in Russland dauerhaft ansässig 22 % 2,9 % 0,2 % 0 %
HQS* ist in Russland dauerhaft ansässig 22 % 2,9 % 0,2 %
Mitarbeiter mit russischer Staatsbürgerschaft 22 % 2,9 % 0,2 % 5,1 %
* HQS – hochqualifizierter Spezialist: ausländischer Staatsbürger, der Arbeitserfahrung, Fähigkeiten oder Erfolge in einem konkreten Tätigkeitsfeld aufweist und mindestens 167.000 Rubel im Monat verdient.

Besteuerung der mitarbeiter

  • Steuerinländer*: 13 %
  • Steuerausländer**: 30 %
Steuerlicher Status des Mitarbeiters Einkommensteuer (NDFL)
Steuerinländer* 13 %
Steuerausländer** 30 %

* Steuerinländer – hält sich mehr als 183 Tage in 12 aufeinanderfolgenden Monaten in Russland auf ** Steuerausländer – hält sich weniger als 183 Tage in 12 aufeinanderfolgenden Monaten in Russland auf


Klub für Kunden

Rechnungslegung

Repräsentanz / Filiale

  • Jahresbericht über die Tätigkeit der ausländischen Firma
  • Gewinnsteuererklärung ausländischer Organisationen
  • Mehrwertsteuererklärung
  • Vermögenssteuererklärung
  • Informationen zur durchschnittlichen Belegschaftsstärke
  • Formular 2-NDFL
  • Formular RSB-1 (Bericht an den Pensionsfonds)
  • Formular 4-FSS (Bericht an den Sozialversicherungsfonds)

Tochtergesellschaft

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Eigenkapitalveränderungsrechnung (für große Gesellschaften)
  • Kapitalflussrechnung (für große Gesellschaften)
  • Bericht über die Verwendung der Mittel (für große Gesellschaften)
  • Erläuterungen zu den Finanzberichten
  • Gewinnsteuererklärung
  • Mehrwertsteuererklärung
  • Vermögenssteuererklärung
  • Informationen zur durchschnittlichen Belegschaftsstärke
  • Formular 2-NDFL
  • Formular RSB-1 (Bericht an den Pensionsfonds)
  • Formular 4-FSS (Bericht an den Sozialversicherungsfonds)
Repräsentanz / Filiale Tochtergesellschaft
Jahresbericht über die Tätigkeit der ausländischen Firma
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenkapitalveränderungsrechnung für große Gesellschaften
Kapitalflussrechnung für große Gesellschaften
Bericht über die Verwendung der Mittel für große Gesellschaften
Erläuterungen zu den Finanzberichten
Gewinnsteuererklärung ausländischer Organisationen
Gewinnsteuererklärung
Mehrwertsteuererklärung
Vermögenssteuererklärung
Informationen zur durchschnittlichen Belegschaftsstärke
Formular 2-NDFL
Formular RSB-1 (Bericht an den Pensionsfonds)
Formular 4-FSS (Bericht an den Sozialversicherungsfonds)
Gesamt: 8 Berichte 10 (13) Berichte
Mehr Infos zu Buchhaltungsdienstleistungen

Verfahren und Fristen bei der Gründung

Repräsentanz / filiale

Akkreditierung einer ausländischen Repräsentanz oder Filiale in Russland

  • – juristische Rundumberatung
  • – Zusammenstellung und Abgabe der Dokumente bei der Steuerbehörde Nr. 47 in Moskau
  • – Registrierung beim Pensionsfonds, Sozialversicherungsfonds, Rosstat
  • – Eröffnung eines Bankkontos
  • – Bereitstellung eines Firmensiegels
ab 130.000 Rubel
Akkreditierung der Mitarbeiter bei der Handelskammer (bis 5 Personen) 15.000 Rubel / Person
Akkreditierung der Mitarbeiter bei der Handelskammer (ab 5 Personen) 10.000 Rubel / Person

Frist: 30 arbeitstage

Tochtergesellschaft

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